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Raum für legalen Cannabispflanzenanbau in Österreich

Einer der größten Zierpflanzenproduzenten Österreichs entschied sich im letzten Jahr, fortan auch Cannabispflanzen zu  produzieren und noch vor Erreichen des Blütenstands zu verkaufen – denn erst dann entwickelt die Pflanze THC, dessen Erzeugung, Erwerb und Besitz auch in Österreich strafbar ist. Obwohl die Aufzucht bis zur Blüte gesetzlich nicht explizit verboten ist, herrscht in der Rechtspraxis eine kontroverse Debatte, ob sie nicht schon als Beitragstäterschaft zu ahnden sei. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) verneinte das Ende Januar 2015 ganz ausdrücklich.

In Zusammenarbeit mit einer Gärtnerei aus Wiener Neustadt wollte das finanziell angeschlagene Grazer Unternehmen Hanfpflanzen in Gewächshäusern kultivieren und über den Großhandel weiterverkaufen. Aber schon im Herbst 2014 – noch bevor die letzten Vorbereitungen abgeschlossen waren – griff die Polizei ein und beschlagnahmte über 4.000 Pflanzen. Auf Antrag der örtlichen Staatsanwaltschaft wurde ein Strafverfahren eröffnet – im Oktober legte dann der Rechtsvertreter der Gärtnerei Beschwerde gegen die Beschlagnahmung der Pflanzen ein. Er argumentierte vor Gericht, dass die Gärtnerei „Flowery Field“ ungestört dasselbe Geschäftsmodell betreibe. Der Anwalt zitierte dazu eine im Mai 2014 erschienene Fotoreportage „Die Cannabis-Plantage im Speckgürtel von Wien“ – darin erklärte Alexander Kristen, Geschäftsführer und Inhaber von „Flowery Field“, seinen gewerblichen Balanceakt zwischen legaler Pflanzenzucht und dem Vorwurf einer möglichen Beitragstäterschaft. Nun fasste die Staatsanwaltschaft der Wiener Neustadt diesen Verweis des Anwalts aber nicht als Argument für die Gärtnerei auf, sondern als Argument gegen „Flowery Field“ und zeigte auch Alexander Kristen an.

Das Oberlandesgericht Wien, bei dem dieser Fall schließlich landete, entschied Ende Dezember 2014, dass die Beschlagnahmung der Pflanzen rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft musste alle Vorwürfe gegen die Gärtnerei und Ende Januar auch gegen Alexander Kristen fallen lassen.

„Der Schlussfolgerung der Anklagebehörde, wonach bei lebensnaher Betrachtung schon der Anbau potenter Cannabispflanzen den auf Suchtgiftgewinnung gerichteten Vorsatz begründe, kann ohne weiteres Beweissubstrat in dieser Allgemeinheit nicht beigetreten werden“, erklärte das Oberlandesgericht in seinem Beschluss. Dies „käme einem generellen Anbauverbot derartiger potenter Cannabispflanzen gleich. Dem Gesetz ist jedoch ein generelles Aufzuchtverbot von Cannabispflanzen, mag es sich auch um THC-haltige Sorten handeln, nicht zu entnehmen. Im Rahmen dieser Grenzen gibt es daher Raum für legalen Cannabispflanzenanbau“, schlussfolgerten die Wiener Richter.

Wir sprachen mit „Flowery Field“-Inhaber Alexander Kristen über Gerichtsverfahren und Hanf in Österreich.