Cannabisklage-(01)

Warum nicht die Legalisierung einklagen?

Schon viele gesellschaftliche Veränderungen wurden durch Gerichtsurteile erwirkt – so auch 1994, als die Vorlage des damaligen Lübecker Richters Nešković zu dem sogenannten „Cannabis-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichtes führte, mit dem die Strafbarkeit des Besitzes geringer Mengen zum Eigenverbrauch im Regelfall als verfassungsrechtlich unverhältnismäßig eingestuft wurde. Dieser Beschluss löste den „Hanf-Boom“ der späten 90er Jahre aus und das Entstehen einer legalen Branche rund um das nach wie vor illegale Cannabis. Doch auch dieser Status könnte bald von einem Gericht gekippt werden, wenn es nach Anwalt Volker Gerloff geht, mit dem wir über die Chance sprachen, die Legalisierung von Cannabis vor Gericht zu erstreiten.

Wer ist der Kläger und was ist die Vorgeschichte der von dir vertretenen Klage?

Der Kläger ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger – allerdings bald im Ruhestand, weshalb ich ihn in dieser Sache vertrete. In seiner aktiven Zeit hat mein Mandant auch viele Klienten in Sachen Cannabis verteidigt und kennt sich daher mit der Materie gut aus. Das kommt auch heute noch vielen Hanffreunden zugute, da er die regelmäßigen und kostenlosen Rechtsberatungen im Hanfmuseum übernommen hat. Auf die Idee für diese Klage sind wir bei einem Gespräch gekommen, da mein Mandant gerne ein Cannabis-Fachgeschäft eröffnen und dort auch Cannabis und Haschisch verkaufen möchte, dies aber aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht darf. Ich erzählte ihm dann von einem früheren Mandanten von mir, der – damals leider noch nicht anwaltlich vertreten – beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf die Legalisierung von Cannabis gestellt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Antrag damals immerhin als zulässig erachtet, doch da mein späterer Mandant zu diesem Zeitpunkt nicht anwaltlich vertreten war, war er nicht in der Lage, die entsprechenden Beweisanträge zu stellen und so wurde sein Antrag abgelehnt. Erst danach ist er an mich herangetreten und hat mir alles erzählt. So entwickelte sich mit der Zeit auch bei mir die Idee, so eine Cannabis-Klage nochmal ganz von vorne und diesmal gut vorbereitet und fachlich versiert einzureichen. Doch dazu brauchte ich einen Mandanten, der mich mit der Klageführung beauftragt. Als ich dann meinen jetzigen Mandanten traf und seine Intention und Erfahrung erkannte, wusste ich, dass das genau der Mandant war, auf den ich gewartet hatte. Denn um seine legale Abgabestelle eröffnen zu können, müsste ja Cannabis erst einmal legalisiert werden – insofern deckten sich hier unsere Intentionen. Und tatsächlich rief er mich dann nach ein paar Wochen an und sagte: „Ich meine das wirklich ernst, also fang an – ich beauftrage dich hiermit!“