Heft Aktuell
Editorial
News
In Aktion
Auf Reise
Musik
Lesestoff Archiv
Fanartikel
Medien
Kontakt
   

Cannabis Recht

Möglicherweise kam der eine oder andere von Euch auch schon einmal auf die Idee, sich der Aufzuch der geliebten Pflanzen selbst zu widmen. Dann sollte der selbsternannte Gärtner bzw. Botaniker jedoch folgendes beachten: Bereits der Anbau von Cannabis ist strafbar. Aber: Was genau ist unter Anbau zu verstehen? Ihr fragt euch vielleicht: Ist damit eine Plantage gemeint oder muss ich mir eine Gärtnerei kaufen? NEIN! Schon die Aufzucht einer einzigen Pflanze in einem Blumentopf ist erlaubnispflichtiger Anbau, d. h. bereits der „Anbau“ einer kleinen Pflanze in einem Blumentopf in euren Wohnungen ist strafbar. Gefährlich wird es eben nicht erst, wenn ganze Garten oder Dachterrassen mit hunderten von diesen Töpfen ausgestattet sind oder ihr Euch extra ein Gewächshaus zulegt.

Es folgt eine Sammlung von Verweisen auf Gesetzestexte und Seiten, auf denen Ihr Euch umfassend uber das Recht informieren könnt.

Beäubungsmittelgesetz


Gesetzestext
Wipikedia
Infoseite des Zolls zum Reisen mit Betäubungsmittel
Cannabislegal

Cannabis und Führerschein


Cannabislegal

Zur rechtlichen Situation in anderen Ländern


Österreich
Schweiz

 

 

 
thcene © 2006