Cannabis Recht
Möglicherweise
kam der eine oder andere von Euch auch schon einmal
auf die Idee, sich der Aufzuch der geliebten Pflanzen
selbst zu widmen. Dann sollte der selbsternannte
Gärtner bzw. Botaniker jedoch folgendes beachten:
Bereits der Anbau von Cannabis ist strafbar. Aber:
Was genau ist unter Anbau zu verstehen? Ihr fragt
euch vielleicht: Ist damit eine Plantage gemeint
oder muss ich mir eine Gärtnerei kaufen? NEIN! Schon
die Aufzucht einer einzigen Pflanze in einem Blumentopf
ist erlaubnispflichtiger Anbau, d. h. bereits der
„Anbau“ einer kleinen Pflanze in einem Blumentopf
in euren Wohnungen ist strafbar. Gefährlich wird
es eben nicht erst, wenn ganze Garten oder Dachterrassen
mit hunderten von diesen Töpfen ausgestattet sind
oder ihr Euch extra ein Gewächshaus zulegt.
Es folgt eine Sammlung von Verweisen auf Gesetzestexte
und Seiten, auf denen Ihr Euch umfassend uber
das Recht informieren könnt.
Beäubungsmittelgesetz
Gesetzestext
Wipikedia
Infoseite
des Zolls zum Reisen mit Betäubungsmittel
Cannabislegal
Cannabis und Führerschein
Cannabislegal
Zur rechtlichen Situation in anderen Ländern
Österreich
Schweiz |