Alternative Alternativmedizin?

Alternative Alternativmedizin?

Heilpraktik und Homöopathie auf dem Prüfstand

 

Ist Medizin eine Wissenschaft oder doch eher eine (Heil)Kunst? Dazu kann man durchaus geteilter Meinung sein. Die Erfahrungen der letzten Jahrhunderte haben jedoch gezeigt, dass die wissenschaftlichen Errungenschaften weit über die der spirituellen Heiler gehen. Denn dass es schon von Anbeginn der Menschheit so etwas wie Heiler, Schamanen oder Medizinmänner gab, ist unstrittig. Ebenso, dass diese bereits verschiedene medizinisch nutzbare Pflanzen in der Natur fanden und einsetzten, ohne deren biochemische Wirkprinzipien zu verstehen. Heute wissen medizinisch Interessierte da schon viel mehr – Wissen ist längst nicht mehr nur den reichsten Mitgliedern unserer Gesellschaften vorbehalten, es ist schon fast frei verfügbar. Und dennoch lässt sich auch heute noch mit Unwissen und kruden Theorien eine Menge Geld verdienen – unter dem Oberbegriff Alternativmedizin. Diese alternative Medizin ist gleichzeitig Heimat und Rückzugsgebiet für zahllose Heilpraktiker, Homöopathen und sonstige „Gesundheitsdienstleister“, die seltsame pseudo-wissenschaftliche Behandlungen anbieten, die manchmal sogar richtig (lebens)gefährlich sein können.

Heilpraktiker und ihre verschiedensten Methoden stehen in Deutschland immer wieder mal im Zentrum medialer Kritik – vor allem wegen Fällen wie jenem aus Brüggen-Bracht, den wir hier gleich einmal als exemplarisches Beispiel etwas genauer betrachten wollen. Im Verlauf der alternativmedizinischen Behandlung verstarben in Brüggen-Bracht schließlich gleich drei gutgläubige Patienten, die den verantwortlichen Heilpraktiker Klaus R. somit auch nicht mehr wegen Falschbehandlung verklagen konnten. Aber die Hinterbliebenen der Verstorbenen zerrten den Quacksalber dann doch noch vor Gericht – nur deshalb sind so viele Details dieses Falls überhaupt bekannt geworden.

Im Jahr 2014 lernte Klaus R. einen zuvor an Krebs erkrankten Niederländer kennen, der angeblich überzeugt war, durch alternativmedizinische Methoden geheilt worden zu sein. Die beiden betrieben bald eine gemeinsame Heil-Praxis und Klaus R. besuchte zahlreiche „Fortbildungsveranstaltungen“, bei denen u. a. auch „die Vorteile der Einnahme von Curcuma und Vitamin C bei Krebspatienten“ thematisiert wurden, obwohl dies wissenschaftlich nicht anerkannt ist (schrieb später das Gericht). Kurze Zeit darauf begann Klaus R. mit Infusionen des nicht zugelassenen Mittels 3-Bromopyruvat (3-BP). Der Heilpraktiker hatte damit eine Kombinationstherapie „entwickelt“, die auch Vitamine und homöopathische Mittel umfasste und berechnete für so eine 10-wöchige Anwendungen jeweils knapp 10.000 €.