Mediseeds-(01)

„Cannabissamen sind nicht verboten“

Zehn Tage hatte auf der Hamburger Reeperbahn ein Shop potente Hanfsamen im Angebot – am elften Tag kam die Polizei. Dabei gab es ursprünglich durchaus einen gewissen Rückhalt bei den regionalen Behörden – die Firma Mediseed ist ganz offiziell im Handelsregister eingetragen und das zuständige Bezirksamt hatte den Betreibern sogar eine Reisegewerbekarte ausgestellt. Wir wollten Genaueres über diesen Hamburger Laden erfahren, der sich als eine Speerspitze im Kampf gegen das indirekte Hanfsamenverbot in Deutschland erweisen könnte, und baten um ein Interview. Etwas später führten wir dann mit Pressesprecher Mathias Wichmann das folgende Gespräch über die spannende (juristische) Mission von „Mediseed“.

Vom 29. Juni bis 8. Juli hattet ihr hoch qualitative Cannabissamen zum Verkauf über Automaten in eurem Hamburger Geschäft im Angebot – was passierte dann?

Am Morgen des 9. Julis tauchten in unserem etwa 25 Quadratmeter großen Geschäft plötzlich knapp 30 schwer bewaffnete und gut organisierte Bereitschaftspolizisten nebst zwei Staatsanwälten, einem Dezernatsleiter vom Zoll und Leuten von der Drogenfahndung auf und durchsuchten nicht nur unseren Laden, sondern auch gleich noch unsere Wohnungen. In der Folge wurden unsere Automaten mit den Cannabissamen von 15 europäischen Samenbanken unter Eigentumsvorbehalt sichergestellt und anschließend irgendwo eingebunkert. Am Tag zuvor waren Scheinkäufe getätigt worden, bei denen die Einkäufer auf die rechtliche Situation hingewiesen wurden, was diese auch bestätigten. Das steht sogar so in der Akte – aber es wird argumentiert, dass die Käufe für den unerlaubten Anbau bestimmt gewesen seien – soll das vielleicht heißen, dass die Beamten, die die Käufe getätigt haben, unerlaubt Cannabis anbauen wollten? Das ist eigentlich total grotesk. Trotzdem kamen sie dann mit einem Durchsuchungsbeschluss, und nun wird halt ein Ermittlungsverfahren gegen uns geführt. Wir hatten zehn Tage Zeit, uns zu dem Sachverhalt zu äußern, und so haben wir angekündigt, das Gericht wegen Befangenheit abzulehnen, da – obwohl kein Umstand auf den unerlaubten Anbau hinweist – der unerlaubte Anbau trotzdem unterstellt wird. Das kommt einer Vorverurteilung gleich – und in so einem Fall kann man das Gericht wegen Befangenheit ablehnen. Genau das haben wir getan.