Editorial-201702-002

thcene 02/2017 (März-April)

Der März 2017 markiert einen ganz besonderen Meilenstein im Kampf für die Legalisierung von Cannabis, denn am Anfang des Monats trat das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin in Kraft. Dieses neue Gesetz ermöglicht nun Hunderttausenden von schwerkranken Patienten endlich den legalen Zugriff auf ihre natürliche Medizin. Ärzte können Cannabis nun bei einer Vielzahl von Krankheiten auf Rezept verschreiben und die Krankenkassen müssen die Kosten für die Blüten aus der Apotheke auch übernehmen. Diese Entwicklung ist vor allem den zahlreichen Medizinalhanf-Usern zu verdanken, die über die Jahre hinweg unermüdlich für ihr Recht auf eine Gesundheitsversorgung gekämpft und trotz aller Hindernisse und persönlicher Leiden nie aufgegeben haben. Auch Organisationen wie die „Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (IACM), das „Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin“ (SCM) oder der „Deutsche Hanfverband“ (DHV) haben durch ihre Arbeit dazu beigetragen, dass es nun endlich zu dieser Gesetzesänderung kam. Man darf dabei allerdings nicht vergessen, dass das Gesetz wohl auch deshalb verabschiedet wurde, um einen ausufernden privaten Anbau von Cannabis (Stichwort „rechtfertigender Notstand“) zu verhindern. Derzeit sind zwei deutsche Patienten im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für den Anbau­ – doch diese Genehmigung wird ihre Gültigkeit verlieren, sobald die Krankenkassen die Kosten für die Cannabis-Therapie übernehmen. Unser Ziel ist so lange nicht erreicht, bis Cannabis auch als Genussmittel für alle Erwachsenen legal zugänglich ist. Es sollte dann auch allen Interessierten möglich sein, Cannabis drinnen oder draußen selbst anzupflanzen – denn nur so kann es schließlich gelingen, eine nach der Legalisierung drohende Kommerzialisierung (bei der nur einige Grossunternehmen den Markt kontrollieren und daran verdienen würden) zu verhindern.