Hausdurchsuchungen-001

Hausdurchsuchungen – wenn es plötzlich klopft…

Dass der Anbau von Cannabis noch immer verboten ist, ist allgemein bekannt. Aber wie es nun ganz genau mit der Gesetzeslage aussieht, wissen nur versierte Juristen. Der erste Teil unserer neuen Serie von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ulrich Kerner setzt sich mit den jüngsten Durchsuchungen von Grow-Shops und dem angebrachten Verhalten bei Hausdurchsuchungen auseinander.

Wie aus der einschlägigen Presse zu erfahren war, gab es im Juni diesen Jahres Durchsuchungen in Grow-Shops in Bremen und Hannover. Hintergrund der Durchsuchungen waren Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Anbau von Cannabis gegen die Betreiber und teilweise auch gegen die Mitarbeiter der Läden. Wegen Beihilfe macht sich jemand strafbar, der vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlicher rechtswidriger Tat – hier also den Anbau von Cannabis – Hilfe geleistet hat. Es bedarf also stets der Haupttat eines anderen, die der Gehilfe unterstützt.

Die Polizei beschlagnahmte anlässlich der Durchsuchungen jeweils umfangreiche Kundendaten der Läden, die alle auch Internet-Shops betreiben und als Versandhändler tätig sind. Und solche Daten waren wohl überall reichlich vorhanden. Bei einem Bargeschäft im Ladenlokal werden ja in der Regel keine Kundendaten gespeichert. Der Kunde kommt, sagt, was er haben will und bezahlt in bar – zur Speicherung seiner Daten kommt es allenfalls, wenn er bargeldlos, das heisst mit EC- oder Kreditkarte bezahlt.

Anders liegt die Sache aber bei Bestellungen, die über das Internet erfolgen und dann mithilfe von Paketdienstleistern abgewickelt werden. Die relevanten Daten einer Bestellung werden in der Regel immer im EDV-System des Landes gespeichert sein. Der Verkäufer stellt eine Rechnung aus, die die vollständigen Daten des Käufers enthält. Die Rechnungen sind aus steuerlichen Gründen dann 10 Jahre lang aufzubewahren. Aber auch bei den Paketdienstleistern werden die Daten genauso lange gespeichert sein. Grundsätzlich bleibt also festzuhalten: Der bargeldlose Zahlungsverkehr und der Internetversandhandel verursachen Fußspuren, denen auch nach vielen Jahren noch gefolgt werden kann. Das sollte jedem bewusst sein, der diese Mittel nutzt.