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Der Cannabis Irrsinn

Als junger Staatsanwalt sah ich mich sehr schnell mit dem Drogenproblem konfrontiert. In jenen Jahren fing die Presse damit an,  mehr und mehr über Prozesse gegen Jugendliche zu berichten, die Cannabis konsumiert oder ihren Freunden verschafft hatten. Ein paar beschlagnahmte Gramm Drogen machten damals große Schlagzeilen. Die Emotionen waren ziemlich heftig, da es sich ganz oft um gewöhnliche Jugendliche ohne irgendwelche Probleme handelte – und die öffentliche Meinung forderte unnachgiebig eine starke Reaktion der Strafverfolgungsbehörden. Der Sprachgebrauch der Politiker, der Medienschaffenden sowie der Verantwortlichen der Justiz erinnerte an eine militärische Operation – Krieg gegen Drogen – oder beschrieb eine Naturkatastrophe – die Drogenplage.

Eine Sprache und eine Aufregung, die sonst nur selten und im Hinblick auf beängstigende Phänomene verwendet wird, oder bei schlimmen Ereignissen, die das menschliche Leben beeinflussen: Es genügt, Alkoholismus oder Tabakkonsum zu erwähnen – um beim Konsum von Substanzen zu bleiben, die eine Abhängigkeit hervorrufen – oder Verkehrsunfälle. Die Drogendebatte ist also dominiert von den Emotionen, und sie wird es noch für lange Zeit sein. Das Thema Drogen war ein wichtiges Argument der Kampagnen der US-amerikanischen Präsidenten: Die Absichtsbekundung, den Krieg gegen die illegalen Drogen von allen Seiten her zu führen, löste enthusiastischen Beifall aus und wurde zum wichtigen Punkt der Wahlprogramme. In diesem Punkt hat das amerikanische Modell bei uns Schule gemacht. Während die Prohibition und die Repression in der politischen Agenda die Oberhand gewannen, setzte sich die Droge unweigerlich im Markt fest. In meinem Büro kam es zu einer langen Schlange von Jugendlichen, die wegen Konsum oder geringfügigem Handel angeklagt waren. Ich war also überzeugt von den Argumenten, die eine Kriminalisierung des Konsums rechtfertigten. Auf der einen Seite wurde beteuert, dass die Bestrafung des Konsums eine verhindernde Wirkung habe und helfe, die Jugend zu schützen. Auf der anderen Seite wurde behauptet, dass es, wenn man Konsumenten anklage, die Polizei leichter habe, die Netzwerke der Drogenhändler aufzudecken.

Ich habe ziemlich rasch gemerkt, dass diese Rechtfertigungen jeglicher Grundlage entbehren. Die Kriminalisierung des Konsums von Drogen stellt übrigens einen Fremdkörper im Strafsystem dar. Letzteres wurde entwickelt, um sich gegen einen widerrechtlichen Eingriff wehren zu können. Trunkenheit als solche hingegen ist nicht strafbar; sie ist es nur, wenn man ein Fahrzeug lenkt, weil man dann eine Gefahr für den Straßenverkehr und die Integrität der anderen darstellt. Produktion und Handel mit Absinth war bis vor kurzem strafbar, nicht aber Absinth zu trinken. Der Selbstmordversuch war in gewissen Rechtssystemen strafbar, weil man der Ansicht war, dass es sich um einen Akt gegen Gott und seine Schöpfung handelt. Sich absichtlich ein Bein zu brechen, ist kein Delikt; zu einem solchen wird es erst, wenn man damit die Absicht hat, sich dem Militärdienst zu entziehen.

Abgesehen von diesen rechtlichen Überlegungen: Die Kriminalisierung des Konsums ist nicht nur komplett gescheitert, was die Erwartungen des Gesetzgebers betrifft – Jugendschutz und Wirksamkeit der Repression gegen Drogenhandel – sie ist auch äußerst ungerecht.