Cannabis hilft immer mehr Menschen dabei mit chronischen Leiden zu leben, ohne Einschränkungen der Lebensqualität oder störende Nebenwirkungen in Kauf nehmen zu müssen. Doch in Deutschland kann man leider nicht einfach zum Arzt gehen und sagen: „Ich nehme seit zehn Jahren Cannabis gegen Leiden XY, bitte verschreiben sie mir das jetzt.“ Selbst die Verordnung von Fertigpräparaten wie Dronabinol oder Sativex ist nicht gerade einfach, bei echten Cannabisblüten ist das noch ein wenig komplizierter. Hierfür muss der Patient mit seinem begleitenden Arzt einen Antrag bei der Bundesopiumstelle einreichen. Bislang scheuen viele Ärzte den Verwaltungsakt oder fürchten um ihren guten Ruf. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel und so haben es bereits über 550 Menschen geschafft, eine Ausnahmegenehmigung zur Selbsttherapie mit niederländischem Apotheken-Gras zu erhalten. Unsere Autoren Max und Micha haben beide eine „Lizenz zu kiffen“ und werden Euch das reichlich komplizierte Thema „Cannabis und Medizin“ ein wenig näher bringen und vor allem Fragen zum Thema „Medizinalhanfblüten“ beantworten. Wenn Ihr also Fragen habt, schreibt einfach an redaktion@thcene.com. Die Autoren können allerdings nicht die Rolle Eures Arztes übernehmen und werden an dieser Stelle keine medizinischen Fachfragen beantworten.
Mark (33): Wann tritt das neue Cannabis-als-Medizin-Gesetz endlich in Kraft? Wenn ich Cannabis dann bald verschrieben bekommen kann – wozu sollte ich da noch eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Max: Das Cannabis-als-Medizin-Gesetz ist derzeit nur ein Entwurf der Regierung, nun wurden Fachverbände eingeladen um Stellungnahmen einzureichen. Danach muss das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden und in den Bundestag eingebracht werden. Dort wird es sicherlich auch eine Anhörung geben. Ich schätze, dass ein Inkrafttreten zum 1.1.2017 wahrscheinlich ist, aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter.
Aber beschlossen ist derzeit noch gar nichts. Es kann auch noch zu Verzögerungen kommen – oder die CSU schießt quer und Horst Seehofer verhindert das Gesetz – oder es kommt sonst etwas dazwischen. Das Gesetz wird zudem sicherlich noch Änderungen erfahren und vielleicht wird die Ausnahmegenehmigung doch nicht überflüssig.
Selbst wenn mit dem Gesetz alles klar geht, könnte es durchaus sinnvoll sein, jetzt noch eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um in Zukunft bessere Karten zu haben. Es ist beispielsweise gut denkbar, dass die Krankenkassen bei Patienten mit Ausnahmegenehmigung keine eigene Prüfung mehr vornehmen, sondern sich auf die Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen. Sollte es zu irgendwelchen Schlechterstellungen kommen, hat man mit einer Ausnahmegenehmigung eher die Möglichkeit zu einer Klage.
Die wichtigste Vorraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist das Austherapieren sowie die Dokumentation der bisherigen Therapieversuche. Das wird in Zukunft die Voraussetzung für eine Kostenerstattung sein, darum macht es Sinn, sich jetzt schon auf diesen Weg zu machen.