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Medizinalhanf mit Max und Micha, Teil 7

Cannabis hilft immer mehr Menschen dabei, mit chronischen Leiden zu leben, ohne Einschränkungen der Lebensqualität oder störende Nebenwirkungen in Kauf nehmen zu müssen. Doch in Deutschland kann man leider nicht einfach zum Arzt gehen und sagen: „Ich nehme seit zehn Jahren Cannabis gegen Leiden XY, bitte verschreiben Sie mir das jetzt.“ Selbst die Verordnung von Fertigpräparaten wie Dronabinol oder Sativex ist nicht gerade einfach, bei echten Cannabisblüten ist das noch ein wenig komplizierter. Hierfür muss der Patient mit seinem begleitenden Arzt einen Antrag bei der Bundesopiumstelle einreichen. Bislang scheuen viele Ärzte den Verwaltungsakt oder fürchten um ihren guten Ruf. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel und so haben es bereits über 800 Menschen geschafft, eine Ausnahmegenehmigung zur Selbsttherapie mit niederländischem Apotheken-Gras zu erhalten. Unsere Autoren Max und Micha haben beide eine „Lizenz zum Kiffen“ und werden Euch das reichlich komplizierte Thema „Cannabis und Medizin“ ein wenig näher bringen und vor allem Fragen zum Thema „Medizinalhanfblüten“ beantworten. Wenn Ihr also Fragen habt, schreibt einfach an redaktion@thcene.com. Die Autoren können allerdings nicht die Rolle Eures Arztes übernehmen und werden an dieser Stelle keine medizinischen Fachfragen beantworten.

Hans (34) aus Emmendingen fragt: Gilt so eine Ausnahmegenehmigung eigentlich auch in anderen Ländern, wo es medizinisches Cannabis gibt?

Micha: Zum Bezug von Cannabis kann man die Ausnahmegenehmigung nur selten brauchen. Auf meiner letzten USA-Reise wurde mein Dokument lediglich in Las Vegas/Nevada anerkannt. Dort wurde mein Dokument gescannt und ich konnte dann in einer Medical Dispensary einkaufen gehen. Aber selbst in Bundesstaaten, wo Cannabis zum Freizeitkonsum legal ist, werden nur einheimische Cannabis-Patienten als solche anerkannt. Ich „musste“ in Washington State und Oregon als normaler Kunde einkaufen gehen und somit 20% mehr bezahlen als dort registrierte Patienten. In Kalifornien, wo „recreational“ Cannabis zum Zeitpunkt meines Besuches noch illegal war, stand ich sogar kurzfristig ohne Medizin da und musste auf den dort omnipräsenten Schwarzmarkt zurückgreifen. Umgekehrt klappt das übrigens auch (noch) nicht. Es gibt da gerade einen noch nicht entschiedenen Präzedenzfall, wo ein Cannabis-Patient aus den USA das BfArM zwecks Bezugs von Mediznal-Hanfblüten während eines Deutschlandaufenthalts angeschrieben hat.

Chantal (22) aus Gütersloh will wissen: Ich habe gelesen, dass für Cannabis-Patienten manchmal die Kosten für einen Vaporizer übernommen werden. Die meisten Patienten, die ich kenne, rauchen ihr Gras aber. Bekämen die auch die Kosten für eine Bong oder Papers erstattet?

Micha: Nein, auf keinen Fall. Einerseits braucht ein medizinisches Inhalationsgerät eine Zulassung als solches, um in einer Apotheke verkauft werden zu dürfen. Die hat bislang nur ein einziger Hersteller von Vaporisatoren. Zwei seiner Modelle können auf Antrag von der Kasse ganz oder teilweise erstattet werden. Doch selbst wenn mehrere Geräte eine Zulassung erhalten sollten, werden Bongs und Papers nicht dabei sein. Das Rauchen von medizinischem Cannabis ist die ungesündeste Applikationsform und wird von den Apothekerverbänden ausdrücklich abgelehnt. Deshalb wird es Rauchutensilien auch für Cannabis-Patienten weiterhin nur im Headshop geben – ohne Aussicht auf Kostenerstattung. Das ist meiner bescheidenen Meinung nach auch richtig so, denn das Rauchen sollte nicht gefördert werden, weil mittlerweile andere, schadstoffarme oder -freie Alternativen zur Verfügung stehen.