Rechtslage-von-Cannabis-Social-Clubs-01

Der rechtliche Rahmen von Cannabis Social Clubs

Am 6. Juli 2023 wurde der Referentenentwurf zum Cannabisgesetz veröffentlicht, der im Vergleich zum ersten Entwurf, der bereits im Mai geleakt wurde, zahlreiche Änderungen vorsieht. Kern des Gesetzes (neben Fragen des Gesundheits- und Jugendschutzes, des Eigenanbaus und des Konsums von Cannabis) ist die Möglichkeit, private Anbaugemeinschaften in Form eingetragener Vereine zu erlauben. Die rechtlichen Voraussetzungen für solche „Cannabis Social Clubs“ (CSC) sollen im Folgenden näher betrachtet werden. Dies kann allerdings nur eine Momentaufnahme auf Grundlage des aktuellen Entwurfs sein, umfangreiche Änderungen sind noch zu erwarten und zu erhoffen. Kuriositäten wie die Erlaubnis der privaten Erzeugung von bis zu drei weiblichen Pflanzen, gleichzeitig aber eine Begrenzung des Besitzes auf 25 g (also ungefähr einer halben Pflanze) sind dann hoffentlich vom Tisch.

Das Cannabisgesetz (CanG) ist geprägt von auffallend vielen Restriktionen zum Zwecke des Jugend- und Gesundheitsschutzes und der Suchtprävention. Das hat politische Gründe. Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag zwar auf die umfassende Legalisierung von Cannabis geeinigt, die konkrete Umsetzung und politische Verantwortung wollte allerdings niemand übernehmen. Auch Politiker machen sich nur ungern die Hände schmutzig oder beschädigen ihren Ruf mit gescheiterten Vorhaben – Andreas Scheuer (CSU) war mit seiner Autobahnmaut ein warnendes Beispiel. Das Gesetzesvorhaben hätte zuständigkeitshalber auch im Bundesjustizministerium (FDP) oder im Wirtschaftsministerium (Grüne) angesiedelt werden können. Schließlich (den Letzten beißen die Hunde) ist es dann bei Karl Lauterbach (SPD) gelandet, der sich dem Vernehmen nach wirklich nicht darum riss und dem Vorhaben nun seinen gesundheitspolitischen Stempel aufdrücken musste. Damit ist die Partei verantwortlich, der die Cannabis-Legalisierung am wenigsten am Herzen lag, die entsprechenden Impulse kamen stets von der FDP und den Grünen. Also musste nun ein Minister die politische Verantwortung für ein Vorhaben übernehmen, von dem er selbst nicht überzeugt war. Das merkt man dem Gesetzentwurf an. Aus Sicht des sozialdemokratischen Gesundheitsministeriums muss die geplante Legalisierung daher mit Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes gerechtfertigt werden. Wirtschaftliche oder kriminalpolitische Aspekte spielen kaum eine Rolle. Wie das Cannabisgesetz ausgesehen hätte, wäre es in anderen Ministerien ausgearbeitet worden, darüber lässt sich nur spekulieren.